Geld verdienen mit der Sonne
Die Energieversorger sind durch das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) verpflichtet den von einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom abzunehmen und diesen für eine Dauer von 20 Jahren plus des Jahres der Installation mit einem fest vorgeschriebenen Satz zu vergüten. Die Höhe der Einspeisevergütung die pro eingespeister kWh über die gesamte Laufzeit gewährt wird, ist abhängig vom Inbetriebnahmejahr.
Die aktuell ab 01.01.2012 vorgegebene Höhe der Einspeisevergütung stellt auch weiterhin den rentablen Betrieb einer Photovoltaikanlage sicher.
Einspeisevergütung nach Anlagengröße
| Montageort | Vergütung in Cent pro kWh für 2012 |
| Aufdach bis 30 kWp | 24,43 |
| Aufdach bis 100 kWp | 23,23 |
| Aufdach bis 1 MWp | 21,98 |
| Aufdach ab 1 MWp | 18,33 |
Alle Einspeisetarife laut Veröffentlichung der Bundesnetzagentur vom 04.11.2011. Gültig für Anlagen die vom 01.01.2012 bis zum 30.06.2012 in Betrieb genommen werden.
