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Geld verdienen mit der Sonne

Die Energieversorger sind durch das EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) verpflichtet den von einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom abzunehmen und diesen für eine Dauer von 20 Jahren plus des Jahres der Installation mit einem fest vorgeschriebenen Satz zu vergüten. Die Höhe der Einspeisevergütung die pro eingespeister kWh über die gesamte Laufzeit gewährt wird, ist abhängig vom Inbetriebnahmejahr.
Die aktuell ab 01.01.2012 vorgegebene Höhe der Einspeisevergütung stellt auch weiterhin den rentablen Betrieb einer Photovoltaikanlage sicher.


Einspeisevergütung nach Anlagengröße

Montageort  Vergütung in Cent pro kWh für 2012 
Aufdach bis 30 kWp  24,43 
Aufdach bis 100 kWp   23,23 
Aufdach bis 1 MWp   21,98 
Aufdach ab 1 MWp  18,33 


Alle Einspeisetarife laut Veröffentlichung der Bundesnetzagentur vom 04.11.2011. Gültig für Anlagen die vom 01.01.2012 bis zum 30.06.2012 in Betrieb genommen werden.